Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit

Der beste erste Schritt ist, mit einem unserer Berater zu sprechen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der beste erste Schritt ist ein Gespräch mit einem unserer Kundenberater

 

Biuro Handlowe Zalewski Marek Zalewski

Die folgenden Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Marek Zalewski, der unter dem Firmennamen tätig ist: Biuro Handlowe Zalewski Marek Zalewski, im Folgenden BHZ Reklama genannt, und Unternehmern, die keine Verbraucher im Sinne des Artikels 221 des Gesetzes vom 23. April 1964 des Kodeks cywilny sind, im Folgenden Besteller genannt, mit denen keine gesonderten Verträge in schriftlicher oder dokumentarischer Form geschlossen wurden.

 

§ 1 Bestellungen

  1. Bestellungen werden nur in schriftlicher oder dokumentarischer Form (d.h. z.B. per E-Mail oder per Fax) angenommen und sind erst mit der schriftlichen oder dokumentarischen Bestätigung der Annahme durch BHZ Reklama gültig. Jede Änderung der Bestellung muss in schriftlicher oder dokumentarischer Form erfolgen und von beiden Parteien genehmigt werden, andernfalls ist sie nichtig.

  2. Die Bestellung muss die Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, die bestellte Menge, den von den Parteien vereinbarten Nettopreis pro Artikel sowie die Anschrift für die Übersendung der Mehrwertsteuerrechnung und eine etwaige Versandanschrift enthalten.

  3. Der Besteller ist verpflichtet, bei der ersten Bestellung alle identifizierenden Daten anzugeben, d.h. vollständigen Namen, Firmensitz, Postanschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Statistische Identifikationsnummer (REGON), KRS-Nummer usw. Der Besteller ist verpflichtet, BHZ Reklama jede Änderung der oben genannten Daten unverzüglich mitzuteilen.

  4. Die im Angebot von BHZ Reklama angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise.

  5. Bestellungen können nur von den Personen aufgegeben werden, die zur Vertretung des Bestellers befugt sind. Wenn die Person, die die Bestellung einreicht, nicht in den Registrierungs- oder Eintragungsunterlagen des Bestellers erscheint, muss sie eine gesonderte Vollmacht zur Vertretung des Bestellers vorlegen, die von der/den vertretungsberechtigten Person(en) unterzeichnet ist.

  6. Hat der Besteller zum Zeitpunkt der Auftragserteilung rückständige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der BHZ Reklama, behält sich die BHZ Reklama das Recht vor, die Bestellung bis zur Begleichung der offenen Verpflichtungen nicht auszuführen.

 

§ 2 Ausführungsfrist und Lieferung

  1. Der Ausführungsfrist wird individuell mit dem Besteller vereinbart.

  2. Die Ausführung der Bestellung beginnt mit der schriftlichen oder dokumentarischen Bestellbestätigung durch BHZ Reklama.

  3. Ausführungsfrist kann sich ändern, wenn nach Annahme der Bestellung Hindernisse höherer Gewalt eintreten, die die BHZ Reklama nicht vorhersehen konnte. Dies gilt auch für Hindernisse, die durch Lieferanten der BHZ Reklama verursacht werden. BHZ Reklama verpflichtet sich, den Besteller den Eintritt und den Wegfall solcher Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen der Hindernisse sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

  4. Die Warenpreise werden ab Werk Olsztyn festgelegt. Der Besteller kann die Ware persönlich im Lager von BHZ Reklama, Aleja Marszałka Józefa Piłsudskiego 77, 10-449 Olsztyn abholen.

  5. Nach Absprache mit BHZ Reklama kann die Ware auf Wunsch des Bestellers direkt durch BHZ Reklama oder durch einen anderen Transportunternehmer ausgeliefert werden.

  6. Die Kosten für die Lieferung der Waren werden vom Besteller getragen. In bestimmten Fällen, die sich aus individuellen Vereinbarungen ergeben, kann BHZ Reklama die Kosten für die Lieferung an die vom Besteller angegebene Adresse auf dem Gebiet der Republik Polen übernehmen.

  7. Wird der Versand der Ware auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so erfolgt die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

  8. BHZ Reklama haftet nicht bei Verlust der Ware, Beschädigung der Ware während des Transports oder bei Lieferverzögerungen, die durch den Transportunternehmer verursacht werden.

  9. BHZ Reklama haftet nicht für geringfügige Unterschiede in den Parametern der gelieferten Waren.

  10. Rückgabe von bestellten oder gekauften Waren ist nicht möglich (außer auf Grund § 4 Absatz 18). In besonderen Fällen kann BHZ Reklama der Rückgabe der Ware zustimmen, wobei die Bearbeitungskosten vom Besteller getragen werden. Die Höhe der Bearbeitungskosten wird von BHZ Reklama bestätigt.

  11. Zurückgeschickte Entwürfe werden nur mit einem ausgefüllten und unterzeichneten Reklamationsformular angenommen. Wenn die Ware ohne ein ausgefülltes und unterschriebenes Reklamationsformular zurückgeschickt wird, behält sich BHZ Reklama das Recht vor, die Ware auf Kosten des Bestellers zurückzusenden.

 

§ 3 Zahlungen

  1. Die Hauptzahlungsform ist die Zahlung per Banküberweisung vor der Lieferung oder per Nachnahme. Andere Zahlungsformen und -bedingungen bedürfen individueller Vereinbarungen zwischen BHZ Reklama und dem Besteller.

  2. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich BHZ Reklama das Recht vor, für jeden angefangenen Tag des Verzugs gesetzliche Zinsen zu berechnen.

  3. Wenn der Besteller offene Verpflichtungen gegenüber BHZ Reklama hat, hat BHZ Reklama das Recht, die Bestellung zurückzuhalten oder die Ausgabe der Waren zu verweigern.

  4. Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller Eigentum von BHZ Reklama.

  5. Im Falle einer Stornierung der aufgegebenen Bestellung durch den Besteller ist der Besteller verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die BHZ Reklama im Zusammenhang mit dem Beginn der Ausführung der betreffenden Bestellung entstanden sind.

 

§ 4 Garantie, Reklamation

  1. BHZ Reklama garantiert für die Qualität der Waren und gewährt eine Qualitätsgarantie für die Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung jeder Sendung an den Besteller.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Menge und Qualität zu prüfen. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, ist der Besteller verpflichtet, BHZ Reklama innerhalb von 3 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich zu informieren.

  3. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei einem Teil der gelieferten Waren berechtigen den Besteller nicht dazu, die gesamte Lieferung zu reklamieren.

  4. Wird es festgestellt, dass die erhaltene Sendung beschädigt ist, ist der Besteller verpflichtet, ein vom Frachtführer unterzeichnetes Protokoll zu erstellen. Das Fehlen eines solchen Protokolls entzieht dem Besteller das Recht, eine Reklamation einzureichen.

  5. Der Besteller ist verpflichtet, BHZ Reklama die reklamierte Ware zur Verfügung zu stellen, um den Mangel zu bestätigen.

  1. Reklamation wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung der Reklamation bearbeitet. Die Grundlage für die Einreichung einer Reklamation ist die Einsendung eines ausgefüllten Reklamationsformulars.

  2. Für Waren, die vom Besteller oder in dessen Auftrag gekennzeichnet wurden, können keine Ansprüche wegen sichtbarer Mängel geltend gemacht werden.

  3. Reklamationen werden nicht berücksichtigt, wenn sie sich auf Schäden beziehen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Verzug bei der Abholung der Waren durch den Besteller verursacht wurden.

  4. Sobald die Ware weiterverkauft oder an einen nachfolgenden Kunden abgetreten wurde, geht die Haftung für etwaige Sach- und Mengenfehler auf den Besteller über. Der Besteller ist verpflichtet, die Waren zu prüfen, bevor er sie an einen Dritten weitergibt. Dies gilt auch für Waren, die zur Kennzeichnung an Dritte ausgegeben werden.

  5. BHZ Reklama haftet für die Ausführung der Bestellung ausschließlich gegenüber dem Besteller. Reklamationen, die von Dritten eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

  6. BHZ Reklama kann die reklamierte Ware innerhalb von 7 bis 30 Tagen ab dem Datum, an dem BHZ Reklama die Berechtigung einer Reklamation anerkannt hat, und das Vorhandensein der gemeldeten Mängel in den Geschäftsräumen von BHZ Reklama geprüft hat, reparieren oder als Rückgabe entgegennehmen, es sei denn, die Parteien werden sich auf eine angemessene Preisminderung einigen. Die Art und Weise, wie eine bestimmte Reklamation erledigt wird, wird von BHZ Reklama bestimmt.

  7. Der Besteller verliert die Garantieansprüche, wenn:

    1. keine Reklamation von sichtbaren Mängeln innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung oder persönlicher Abholung angemeldet wurde,

    2. keine Reklamation wegen versteckter Mängel innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung angemeldet wurde,

    3. nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht auf Fehler beim Entladen oder bei der Lagerung zurückzuführen ist.

  8. Die Anmeldung einer Reklamation entbindet den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, BHZ Reklama für die aufgegebene Bestellung zu bezahlen.

  9. Die Haftung von BHZ Reklama für Mängel an der Ware erstreckt sich nur auf Schäden, die auf ein schuldhaftes Verhalten von BHZ Reklama zurückzuführen sind.

  10. Die Haftung von BHZ Reklama erstreckt sich nicht auf sogenannte Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Außerdem ist die Haftung von BHZ Reklama immer auf den Nettopreis beschränkt, den der Besteller für die reklamierten Waren und/oder Dienstleistungen bezahlt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

  11. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegenüber BHZ Reklama sind ausgeschlossen.

  12. BHZ Reklama haftet nicht für die Eignung der Ware für den vom Besteller erwarteten Zweck, wenn der Besteller keine Bedingungen für die Ware schriftlich festgelegt hat.

  13. Reklamierte Waren werden nur mit einem ausgefüllten und unterzeichneten Reklamationsformular und vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen oder dokumentarischen Vereinbarung mit einem BHZ Reklama-Handelsvertreter angenommen, was als eine eindeutig zum Ausdruck gebrachte Stellungnahme des BHZ Reklama-Handelsvertreter zu verstehen ist, der der Rückgabe zustimmt. Im Falle einer Reklamation von Waren ohne ausgefülltes und unterschriebenes Reklamationsformular und ohne die oben erwähnte Vereinbarung mit dem Handelsvertreter, behält sich BHZ Reklama das Recht vor, die Ware auf Kosten des Bestellers zurückzusenden.

 

§ 5 Beauftragung der Warenkennzeichnung

  1. Die Beauftragung der Warenkennzeichnung wird von der BHZ Vertriebsabteilung nur in schriftlicher oder dokumentarischer Form angenommen.

  2. Bei der Auftragserteilung ist der Besteller verpflichtet, eine Arbeitsdatei mit 1:1-Grafiken im Format .ai, .eps, .cdr mit Farben nach der PANTONE- oder CMYK-Vorlage zu liefern. Text sollte in Kurven umgewandelt werden. Für die Lasergravur werden Dateien mit schwarz-weißen Grafiken akzeptiert. Wird eine Arbeitsdatei in einer Form einreichen, die nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, fallen zusätzliche Kosten für die Anpassung der Grafiken an.

  1. Die Bestätigung der Annahme eines Auftrags zur Warenkennzeichnung und der Beginn seiner Ausführung erfolgt nach Erhalt durch den Besteller einer schriftlichen oder dokumentarischen Auftragsbestätigung samt der Visualisierung der Kennzeichnung zur Annahme.

  2. Der erste Ausführungstermin wird von BHZ Reklama nach schriftlicher Annahme der Visualisierung der Kennzeichnung durch den Besteller, festgelegt. Im Falle einer Nichtannahme wird der Auftrag nicht ausgeführt.

  3. Die Bestätigung des Ausführungstermins durch BHZ Reklama erfolgt nach schriftlicher oder dokumentarischer Annahme des Musters durch den Besteller. Die Annahme des Musters erfolgt anhand 1 Exemplar des Produkts, das entsprechend der angenommenen Visualisierung der Kennzeichnung gekennzeichnet ist.

  4. Ein Muster zur Annahme wird gegen eine Gebühr auf Kosten des Empfängers versandt. Es besteht die Möglichkeit, das Muster auf der Grundlage eines elektronisch übermittelten Bildes des Musters zu akzeptieren.

  5. Der Ausführungstermin kann sich aufgrund von Hindernissen höherer Gewalt, auf die BHZ Reklama keinen Einfluss hat, verschieben. BHZ Reklama verpflichtet sich, den Besteller unverzüglich über den Eintritt und die Beendigung solcher Hindernisse zu informieren. Mögliche Geltendmachung der Ansprüche durch den Besteller auf Schadensersatz infolge von Hindernissen sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

  6. Infolge von Kennzeichnungsvorgängen sowie aufgrund von versteckten Mängeln in den Waren kann eine geringe Menge an Waren beschädigt werden. Dementsprechend ist BHZ Reklama berechtigt, bis zu 3% weniger vollwertiger Waren zu liefern, als bestellt. Die hierdurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, diese Eventualität bei der Auftragserteilung für Kennzeichnung zu berücksichtigen. Für den Fall, dass die bestellte Menge exakt geliefert werden muss, verpflichtet sich der Auftraggeber, die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. BHZ Reklama verpflichtet sich, sein Möglichstes zu tun, um Verluste aufgrund von Schäden an den Waren bei der Kennzeichnung zu minimieren.

  7. Je nach Untergrund und Kennzeichnungstechnik lässt der Besteller eine Farbabweichung von +/- 1 Farbton zwischen dem im Auftrag angegebenen Farbton der PANTONE- oder CMYK-Skala und der tatsächlichen Farbe auf dem Gegenstand des Auftrags, zu. Die Maßtoleranz des zu kennzeichnenden Elements beträgt +/- 3%.

  8. Bei der Erneuerung eines Auftrags muss der Besteller schriftlich die notwendigen Parameter für die Kennzeichnung angeben: Größe, Farbe, Positionierung.

  9. BHZ Reklama haftet nicht für den Inhalt, den der Besteller für die Kennzeichnung in Auftrag gibt. BHZ haftet nicht für mögliche Schadensersatzansprüche Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte. Verantwortung für die Verletzung von Rechten Dritter trägt allein der Besteller.

  10. Wird ein Auftrag zur Kennzeichnung von Waren durch den Besteller storniert, ist er verpflichtet, jegliche Kosten zu tragen, die BHZ Reklama im Zusammenhang mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags entstanden sind.

  11. BHZ Reklama nimmt keine Kennzeichnung von anvertrauten Waren oder Konfektionierung von anvertrauten Waren vor.

  12. Produkte, die ursprünglich in einzelnen Beuteln verpackt waren, werden nicht nach dem Bedrucken wieder in diese Beutel verpackt. Der Besteller, der ein Wiederverpacken nach dem Bedrucken erwartet, sollte sich den Preis dieser zusätzlichen Service im Voraus berechnen lassen und gleichzeitig mit der Kennzeichnung bestellen. Ohne solcher Bestellung werden die einzelnen Folienverpackungen entsorgt.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. In nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Kodeks Cywilny.

  2. Streitigkeiten, die sich aus den oben genannten Bedingungen ergeben, werden gütlich beigelegt. Kommt keine Einigung zustande, wird der Streitfall vor dem für den Sitz von BHZ Reklama zuständigen ordentlichen Gericht verhandelt.

  3. Mit Aufgabe einer Bestellung oder Erteilung eines Auftrags für die Kennzeichnung von Waren bei BHZ Reklama akzeptiert der Besteller die oben genannten Bedingungen der Zusammenarbeit.

  4. Detaillierte Informationen zu den oben genannten Bedingungen der Zusammenarbeit werden jedes Mal unter www.bhz-reklama.pl veröffentlicht. Wenn der Auftraggeber mit den in den Bestimmungen vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Informationen über die vorgeschlagenen Änderungen auf der angegebenen Website schriftlich (entscheidend ist das Datum des Eingangs am Sitz von BHZ Reklama) oder in schriftlicher Form Einspruch gegen diese Änderungen erheben. Wenn der Besteller nicht wie oben angegeben widerspricht, bedeutet dies, dass er die vorgeschlagenen Änderungen am Textinhalt der oben genannten Bedingungen akzeptiert hat.